Tripelentente

Tripelentente
Tri|pel|en|tente 〈[-ãtãt] f. 19Bündnis dreier Staaten, bes. das 1907 zw. Frankreich, England u. Russland geschlossene

* * *

I
Tripel|entente
 
[-ãtãt], Triple|entente [triplã'tãt, französisch], Dreiverband, Bündnisverhältnis zwischen Großbritannien, Frankreich und Russland. Es ging aus der russisch-französischen Militärkonvention (17. 8. 1892 Zweiverband), der britisch-französischen »Entente cordiale« (8. 4. 1904 Entente) und dem britischen-russischen Ausgleich in Persien, Afghanistan und Tibet (31. 8. 1907 hervor. 1911/12 durch wechselseitige militärische Abmachungen ergänzt und gefestigt, richtete sich die Tripelentente gegen den Dreibund; ihre Herausbildung war ein wesentlicher Schritt zur Formierung der antagonistischen Bündnisblöcke im Vorfeld des Ersten Weltkriegs.
II
Tripelentente
 
Noch während der Verhandlungen über den Abschluss eines französisch-britischen Vertrages zur Bereinigung ihrer bisherigen kolonialen Streitpunkte war von französischer Seite der Wunsch geäußert worden, dem Abkommen einen ähnlichen Ausgleich der kontroversen kolonialen Interessen zwischen Großbritannien und Russland, dem Bündnispartner Frankreichs, folgen zu lassen.
 
Der Versuch der deutschen Regierung, in der Marokkokrise, ausgelöst durch den Kaiserbesuch in Tanger, Frankreich zu demütigen und auf der Konferenz von Algeciras zu isolieren, war fehlgeschlagen. Das Gegenteil war eingetreten, Deutschland war isoliert, während Frankreich von Großbritannien, Russland und den übrigen Staaten der Konferenz unterstützt wurde.
 
Das deutsch-britische Verhältnis verschlechterte sich zusehends durch die strikte Weigerung der Deutschen, dem Vorschlag der Briten zuzustimmen, nun die Frage der Rüstungsbegrenzung auf die Tagesordnung der Haager Friedenskonferenzen zu setzen. Die Flottenrivalität der beiden Staaten wurde noch zusätzlich durch chauvinistische Pressekampagnen auf beiden Seiten angeheizt. Inzwischen begannen britisch-russische Verhandlungen, vorerst auf Botschafterebene. Sie führten schließlich zum Abschluss eines Vertrages am 31. August 1907, in dem die Interessensphären gegenseitig abgegrenzt und die bisherigen regionalen Streitpunkte beigelegt wurden.
 
Russland verzichtete auf Afghanistan, das zur britischen Einflusszone erklärt wurde. Die chinesische Oberhoheit über Tibet wurde von beiden Seiten anerkannt. Persien wurde in eine nördliche russische und eine südliche britische Interessensphäre aufgeteilt, die mittlere für neutral erklärt. Russland respektierte das Interesse Großbritanniens am Status quo am Golf. Unerfüllt blieben die russischen Hoffnungen auf eine Neuregelung der Meerengendurchfahrt für russische Kriegsschiffe.
 
Von beiden Mächten wurde eine antideutsche Spitze des Abkommens bestritten. Auf deutscher Seite wurde indessen der Abschluss des Vertrages mit der britisch-französischen Entente von 1904 in Verbindung gebracht und den drei Mächten vorgehalten, die »Einkreisung« Deutschlands zu betreiben. In den Augen des Kaisers und der nationalistischen Kreise in Deutschland stand vornehmlich die britische Regierung hinter dieser Politik, weil sie in Deutschland wegen dessen Flot tenrüstung den Hauptgegner der britischen Weltmachtstellung sah. Das britisch-russische Bündnis ergänzte das britisch-französische sowie das französisch-russische von 1892 zur Tripelentente und sollte auch im Ersten Weltkrieg die Kriegskoalitionen bestimmen.

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Tri|pel|en|tente, die (Völkerr.): vgl. ↑Tripelallianz.

Universal-Lexikon. 2012.

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